Die WANDELTAGe bieten die Möglichkeit – trotz Corona – lokale Akteur*innen, Institutionen, Vereine und viele mehr, in den Fokus zu rücken und ihr großartige Arbeit vor Ort zu Nachhaltigkeit und zur Erreichung der Weltnachhaltigkeitsziele sichtbar zu machen.

Dennoch sind wir alle – die Veranstalter*innen der einzelnen Stationen und auch die Besucher*inen der WANDELTAGE dazu verpflichtet, die aktuelle Coronaschutzverordnung zu beachten. In der aktuellen Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) finden sich alle notwendigen Informationen.

Coronaschutzverordnung

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in der ab dem 1. September 2020 gültigen Fassung

Hygiene-und Infektionsschutzstandards

Anlage „Hygiene-und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchVO NRW