Teilnahmebedingungen
Foto-Vote »Bienenoase des Monats«

BUND Bad Oeynhausen, nachfolgend BUND genannt, veranstaltet den Foto-Vote »Bienenoase der Monats« von Mai bis September 2021. Thema des Wettbewerbs ist es, Blühstreifen und Blühwiesen im Stadtgebiet Bad Oeynhausen zum Nutzen der Insektenwelt zu zeigen und bekannt zu machen. Die Endauswahl der Siegermotive wird durch Likes der Community vorgenommen. Eine Zugangsbeschränkung oder Registrierung im Zugang zur Abstimmung ist nicht vorgesehen.

  1. Der BUND vergibt monatlich einen 1. Preis, den Einkaufsgutschein im Wert von 30,- Euro. Die Siegerfotos werden auf den Webseiten wandel.17plus.org sowie minden-luebbecke.bund.net unter »Gewinner« und darüber hinaus (z.B. in der Tagespresse und den sozialen Medien) präsentiert. Alle Preisträger*innen werden schriftlich per E-Mail und/oder Briefpost benachrichtigt.
  2. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Sollte ein/e Teilnehmer*in in der Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung der gesetzlichen Vertretung. Nicht teilnahmeberechtigt sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Wettbewerbs beteiligten Personen. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise
    a. bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen
    b. bei unlauterem Handeln
    c. bei Manipulationen, die auf eine Verbesserung der Gewinnchance oder vergleichbare Vorteile abzielen, sowie
    d. bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Registrierung oder der Einreichung von Fotos.
  3. Monatlich zwei selbst aufgenommene Fotos, an dem der/die Teilnehmende die uneingeschränkten Urheber- und Nutzungsrechte besitzt und deren Motive nicht den rechtlichen Bestimmungen des Ursprungslandes, rechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union oder den Persönlichkeitsrechten möglicherweise abgebildeter Personen widersprechen, können in den Monaten Mai bis September 2021 jeweils bis zum 20. eines Monats hochgeladen werden. Eine Teilnahme ist ausschließlich online über die Webseiten des Wettbewerbs möglich. Einreichungen per Briefpost oder auf einem anderen Weg können nicht berücksichtigt werden.
  4. Jeder Teilnehmer kann seine hochgeladenen Fotos sowie Angaben und Beschreibungen zu den Fotos über das persönliche Benutzerkonto verwalten. Die Bilder müssen für das Hochladen eine Größe von mindestens 1.920 x 1.080 Pixel bei einer Dateigröße von maximal 22 Megabyte (MB) besitzen. Zulässig ist ausschließlich das JPEG-Dateiformat. Außerdem muss eine Version jedes hochgeladenen Bildes in Originalgröße vorliegen, die der Veranstalter gegebenenfalls für eine Veröffentlichung in Ausstellungen oder Printmedien im Rahmen der unten dargestellten Vermarktungsaktivitäten vom Teilnehmer anfordern kann.
  5. Der Veranstalter des Wettbewerbs behält sich das Recht auf Löschung von Bildbeiträgen vor, die grob von den thematischen Vorgaben abweichen. Eine Benachrichtigung über die Löschung der Bilder erfolgt nicht. Zudem behält sich der Veranstalter vor, jederzeit und ohne Vorankündigung an den von ihm bereitgestellten Inhalten Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen, auch wenn diese einen Einfluss auf die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs haben.
  6. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erteilt der Teilnehmer dem BUND sowie den mit dem BUND im Wettbewerb verbundenen Unternehmen oder auch der Tagespresse ein unwiderrufliches einfaches, zeitlich unbefristet und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht, um das/die hochgeladene/n Foto/s für seine PR-Arbeit zu nutzen. Dies geschieht ausschließlich im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb oder zukünftigen Wettbewerben – samt folgender Kommunikation, an dem sich der/die Teilnehmende beteiligt hat. Das umfasst die Möglichkeit der Veröffentlichung, der Vervielfältigung, Abbildung und Verbreitung zum Zweck der Eigenwerbung und Selbstdarstellung des BUND im Zusammenhang mit Fotowettbewerben. Diese Erlaubnis beinhaltet die Nutzung der eingereichten Fotos für alle Medienkanäle Print und digital sowie Ausstellungen
    a. die Versteigerung der Ausstellungsstücke für einen guten Zweck,
    b. die Veröffentlichung im Internet und in sozialen Netzwerken (gegebenenfalls inklusive Anpassung auf das Format spezifischer Kanäle, beispielsweise Facebook, Instagram oder Snapchat),
    c. die Aufnahme in andere Publikationen, auch Veröffentlichungen durch Dritte in Presseberichterstattungen, sowie
    d. die Darstellung der Leistungen von BUND Fotowettbewerben.
    e. Die Veröffentlichung in einer BUND-Dokumentation für das ggf. auch ein Unkostenbeitrag erhoben wird und welche an Dritte zum Werbezweck für den BUND weitergegeben werden darf. Für eine darüberhinausgehende kommerzielle Nutzung bedarf es der gesonderten Zustimmung durch den Teilnehmer.
  7. Mit der Teilnahme bestätigt der/die Teilnehmende, dass er/sie der/die Urheber*in der hochgeladenen Bilder ist und damit uneingeschränkt über die Nutzungsrechte an den Fotos verfügt. Bestätigt wird weiterhin, dass die hochgeladenen Fotos frei von Rechten Dritter sind; insbesondere, dass sämtliche erkennbaren abgebildeten Personen mit den genannten Nutzungen einverstanden sind und dass Schutzrechte Dritter durch diese Nutzungen nicht verletzt werden.Schon jetzt stellt der/die Teilnehmende den BUND gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
  8. In Verbindung mit der Veröffentlichung von eingereichten Fotos seitens des Veranstalters wird stets der vollständige Name des Teilnehmers als Urheber genannt.
  9. Der Teilnehmer sichert zu, dass die Inhalte der übertragenen Bilddateien nicht gegen geltende (bundesdeutsche) Verbotsnormen, insbesondere gegen die Vorschriften zur Verbreitung von Kinderpornographie (§§ 184 ff. StGB) verstoßen. Einreichungen, die Gesetzesverstöße, Gewaltverherrlichung, Pornografie, Rassismus oder sonstige Anstößigkeiten zum Gegenstand haben oder darauf gerichtet sind, den Wettbewerb zu manipulieren, werden vom BUND entfernt. Eine Benachrichtigung über die Löschung der Bilder erfolgt nicht.
  10. Das Veröffentlichen von Fotos im Rahmen der Bedingungen zur Veröffentlichung erfolgt unentgeltlich. Die vom BUND ausgelobten „Preise“ und/oder Gutscheine werden nicht in bar ausgezahlt und sind vom Umtausch ausgeschlossen. Auch eine Übertragung der Preise auf Dritte ist nicht möglich. Der/Die Teilnehmende verzichtet darauf, hochzuladenden Fotos mit Gestaltungsmitteln wie Rahmen, Wasserzeichen, Vignetten zu verfremden. Der BUND behält sich vor, dahingehend manipulierte Fotos von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen und zu löschen. Der/Die Teilnehmende wird hierzu nicht gesondert informiert.
  11. Eine Rücknahme der Fotos vom Wettbewerb jederzeit durch Senden einer Email an fv@17plus.org unter Angabe des Dateinamens und der beim Hochladen verwendten E-Mail-Adresse möglich. Die Löschung erfolgt manuell. Ausgenommen sind Fotos, die nach der Jurierung auf der Seite „Gewinner“ dargestellt werden.
  12. Mit dem Hochladen der Fotos erklärt sich der/die Teilnehmende mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.
  13. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG). Gerichtsstand ist Düsseldorf.
  14. Salvatorische Klausel:
    Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.